Was ist die EU-Maschinenverordnung?
Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Der entscheidende Unterschied: Als Verordnung gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationalen Umsetzungsspielraum. Bisher konnten Länder die Maschinenrichtlinie unterschiedlich interpretieren; das ist ab 2027 vorbei.
Rund 90 Prozent der Bestimmungen stimmen mit der alten Richtlinie überein. Die Neuerungen betreffen vor allem die Bereiche Digitalisierung, Cybersecurity, künstliche Intelligenz und eine klarere Definition des Begriffs „wesentliche Veränderung". Für die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich daraus konkrete neue Pflichten.
Die 6 wichtigsten Änderungen im Überblick
| Thema | Bisher (Maschinenrichtlinie) | Neu (Maschinenverordnung) |
|---|---|---|
| Rechtsform | EU-Richtlinie, nationale Umsetzung | EU-Verordnung, gilt direkt in allen Mitgliedstaaten |
| Wesentliche Veränderung | Nicht klar definiert | Erstmals gesetzlich definiert (Art. 18): Wer verändert, wird zum Hersteller |
| Digitale Dokumentation | Betriebsanleitung in Papierform | Digitale Bereitstellung erlaubt (QR-Code), 10 Jahre online verfügbar |
| Cybersecurity | Nicht geregelt | Schutz gegen Korrumpierung vorgeschrieben (Anhang III, 1.1.9) |
| Software | Nur physische Bauteile | Software als eigenständiges Sicherheitsbauteil anerkannt |
| Akteure | Fokus auf Hersteller | Importeure und Händler werden in die Pflicht genommen |
Auswirkungen auf die Sicherheitskennzeichnung
Die Maschinenverordnung erweitert die Anforderungen an die Kennzeichnung von Maschinen in mehreren Punkten:
Erweiterte Mindestkennzeichnung
Die Verordnung präzisiert, welche Informationen auf einer Maschine sichtbar sein müssen. Neben der CE-Kennzeichnung und dem Typenschild (Hersteller, Baujahr, Typ, Seriennummer) wird die eindeutige Identifizierung jeder Maschine stärker betont. Für Sicherheitskennzeichnung bedeutet das: Jede Maschine muss weiterhin mit normkonformen Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 ausgestattet sein – die Anforderungen werden jedoch detaillierter beschrieben.
Sicherheitszeichen an Roboteranlagen und KI-Maschinen
Maschinen mit künstlicher Intelligenz, selbstlernenden Systemen oder kollaborativen Robotern (Cobots) unterliegen verschärften Anforderungen an die Risikobeurteilung. Daraus können sich neue Gefahrenstellen ergeben, die zusätzliche Warnzeichen, Gebotszeichen oder Betriebsanweisungen am Schutzzaun erfordern.
Hochrisiko-Maschinen: Neue Prüfpflichten
Der Anhang I der Verordnung enthält eine Liste von Hochrisiko-Maschinen, die einer verpflichtenden Prüfung durch eine benannte Stelle unterliegen. Sechs neue Maschinenkategorien kommen hinzu. Die Kennzeichnung dieser Maschinen muss die Nummer der benannten Stelle neben dem CE-Zeichen enthalten.
Digitale Betriebsanleitungen und QR-Codes
Eine der praxisrelevantesten Neuerungen: Die Maschinenverordnung erlaubt erstmals ausdrücklich die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen. Statt eines gedruckten Handbuchs kann der Hersteller die Anleitung per Internetadresse oder maschinenlesbarem Code (z. B. QR-Code) zugänglich machen.
Dafür gelten klare Regeln:
- Die digitale Anleitung muss mindestens 10 Jahre nach dem Kauf online verfügbar sein
- Das Format muss speicher- und druckbar sein
- Auf der Maschine muss klar ersichtlich sein, wo die digitale Anleitung zu finden ist
- Nicht-professionelle Nutzer (Privatpersonen) können auf Anfrage eine kostenlose Papierversion der Sicherheitsinformationen verlangen
- Bei Anforderung einer Papierfassung muss diese innerhalb eines Monats geliefert werden
Wesentliche Veränderung: Wann werden Betreiber zu Herstellern?
Die Maschinenverordnung definiert in Artikel 18 erstmals gesetzlich den Begriff der wesentlichen Veränderung. Das ist jede physische oder digitale Veränderung an einer Maschine nach dem Inverkehrbringen, die:
- vom Hersteller nicht vorgesehen oder geplant war, und
- die Sicherheit beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko erhöht wird
Die Konsequenz ist gravierend: Wer eine solche Veränderung vornimmt, wird rechtlich zum Hersteller – mit allen Pflichten, die das mit sich bringt. Dazu gehört eine neue Risikobeurteilung, eine neue Konformitätserklärung, eine neue CE-Kennzeichnung und eine vollständige technische Dokumentation.
Für die Sicherheitskennzeichnung heißt das konkret: Nach einem Retrofit oder Umbau muss die gesamte Beschilderung der Maschine überprüft und an die neuen Gefahrenstellen angepasst werden. Neue Warnzeichen, Verbotszeichen oder Betriebsanweisungen können erforderlich sein.
Praxis-Checkliste: So bereiten Sie sich vor
Der Stichtag 20. Januar 2027 rückt näher. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Prozesse und Ihre Maschinenkennzeichnung auf den neuesten Stand zu bringen:
Checkliste Sicherheitskennzeichnung & Maschinenverordnung 2027
- Risikobeurteilung aktualisieren: Berücksichtigen Sie Cybersecurity-Risiken, KI-Komponenten und neue Gefährdungen durch Mensch-Maschine-Interaktion
- Sicherheitszeichen prüfen: Verwenden alle Maschinen aktuelle Zeichen nach DIN EN ISO 7010? Sind noch alte BGV-A8-Zeichen im Einsatz?
- Konformitätserklärung anpassen: Vorlagen ab dem Stichtag auf die neue Verordnung umstellen
- Digitale Dokumentation vorbereiten: Hosting der Betriebsanleitung für mindestens 10 Jahre sicherstellen, QR-Code-Aufkleber für Maschinen bestellen
- Typenschilder überprüfen: Enthalten sie alle geforderten Angaben (Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Seriennummer, CE-Zeichen)?
- Hochrisiko-Maschinen identifizieren: Prüfen, ob eigene Maschinen unter Anhang I fallen und eine benannte Stelle hinzugezogen werden muss
- Retrofit-Projekte bewerten: Geplante Umbauten darauf prüfen, ob sie als „wesentliche Veränderung" gelten – und die Kennzeichnung entsprechend anpassen
- Lieferanten informieren: Importeure und Händler in die neuen Meldepflichten einbeziehen
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die neue EU-Maschinenverordnung?
Die Verordnung gilt verbindlich ab dem 20. Januar 2027. Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1230 erfüllen. Es gibt keine Übergangsfrist für das Inverkehrbringen nach altem Recht.
Müssen bestehende Maschinen umgekennzeichnet werden?
Nein. Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin betrieben und gehandelt werden. Erst bei einer wesentlichen Veränderung greift die neue Verordnung – dann muss auch die Kennzeichnung komplett neu aufgesetzt werden.
Was ist eine „wesentliche Veränderung"?
Eine wesentliche Veränderung ist jede physische oder digitale Veränderung, die vom Hersteller nicht vorgesehen war und die Sicherheit beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko erhöht wird. Wer eine solche Veränderung vornimmt, wird zum Hersteller mit allen CE-Pflichten.
Dürfen Betriebsanleitungen ab 2027 digital bereitgestellt werden?
Ja. Die Verordnung erlaubt die digitale Bereitstellung per Internetadresse oder QR-Code. Die Anleitung muss mindestens 10 Jahre online verfügbar, speicher- und druckbar sein. Nicht-professionelle Nutzer können innerhalb eines Monats eine kostenlose Papierversion anfordern.
Welche Normen gelten für Sicherheitszeichen an Maschinen?
Die relevanten Normen bleiben bestehen: DIN EN ISO 7010 für Sicherheitszeichen (Warn-, Verbots-, Gebotszeichen), ASR A1.3 für Arbeitsstätten und ISO 3864 für die Gestaltung. Für den US-Export gilt zusätzlich ANSI Z535.4. Die Maschinenverordnung selbst verweist auf diese Normen und verlangt deren Anwendung.
Fazit: Jetzt handeln – nicht erst im Januar 2027
Die neue EU-Maschinenverordnung bringt keine Revolution, aber spürbare Verschärfungen. Besonders die klare Definition der „wesentlichen Veränderung", die Einbeziehung von Software als Sicherheitsbauteil und die Möglichkeit digitaler Dokumentation verändern den Alltag im Maschinenbau. Für die Sicherheitskennzeichnung gilt: Wer jetzt seine Beschilderung auf ISO 7010 aktualisiert und Prozesse für digitale Anleitungen etabliert, hat im Januar 2027 keinen Stress.
ergo-safe unterstützt Sie bei der Umstellung
Als Spezialist für Sicherheitskennzeichnung im Maschinenbau liefern wir alle Warn-, Verbots- und Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010, Betriebsanweisungen für Roboteranlagen sowie individuelle QR-Code-Aufkleber für Ihre digitale Dokumentation – alles in Industriequalität aus PVC-Folie von Orafol.
Fragen zur normkonformen Kennzeichnung Ihrer Maschinen?
Weiterführende Artikel: