EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist das neue, direkt geltende Regelwerk für die Konstruktion, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen innerhalb der Europäischen Union. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und muss ab dem 20. Januar 2027 verpflichtend angewendet werden.

digitale Betriebsanleitung Maschinenverordnung

Warum digitale Betriebsanleitungen ab 2027 alles verändern

Wer Maschinen in der EU in Verkehr bringt, kennt das Prozedere: Betriebsanleitung drucken, beilegen, archivieren. Dicke Ordner, die in der Praxis oft im Schrank verschwinden und erst dann gesucht werden, wenn es zu spät ist — bei einem Unfall, einer Inspektion oder einem Audit. Mit der neuen <strong>EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230</strong> ändert sich das grundlegend: Ab dem <strong>20.&thinsp;Januar 2027</strong> dürfen Hersteller Betriebsanleitungen erstmals vollständig digital bereitstellen.

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