Warum digitale Betriebsanleitungen ab 2027 alles verändern
Wer Maschinen in der EU in Verkehr bringt, kennt das Prozedere: Betriebsanleitung drucken, beilegen, archivieren. Dicke Ordner, die in der Praxis oft im Schrank verschwinden und erst dann gesucht werden, wenn es zu spät ist — bei einem Unfall, einer Inspektion oder einem Audit. Mit der neuen <strong>EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230</strong> ändert sich das grundlegend: Ab dem <strong>20. Januar 2027</strong> dürfen Hersteller Betriebsanleitungen erstmals vollständig digital bereitstellen.
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