Welche Sicherheitsaufkleber braucht meine Maschine? Warum die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 entscheidet

„Welche Aufkleber muss ich auf meine Maschine kleben?" – diese Frage hören wir bei ergo-safe täglich. Die Antwort ist einfacher und gleichzeitig anspruchsvoller als viele erwarten: Es gibt keine universelle Checkliste. Welche Warn-, Verbots- und Gebotszeichen auf eine Maschine gehören, ergibt sich ausschließlich aus der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100. In diesem Ratgeber erklären wir, wie dieser Prozess funktioniert, warum er für jede Maschine individuell ist und wie Sie von der Gefahrenanalyse zum fertigen Aufkleber auf der Maschine kommen.

Konstrukteur prüft Sicherheitsaufkleber an einer Industriemaschine im Rahmen der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100

Warum es keine universelle Checkliste gibt

Im Internet kursieren zahlreiche „Checklisten für Maschinenkennzeichnung". Das Problem: Jede Maschine ist anders. Eine CNC-Fräse hat andere Gefahrenstellen als eine Verpackungsanlage, ein Schweißroboter andere als eine Hydraulikpresse. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (und ab Januar 2027 die neue Maschinenverordnung EU 2023/1230) schreibt daher keinen festen Katalog von Aufklebern vor, sondern verlangt eine individuelle Risikobeurteilung für jede Maschine.

Die zentrale Norm dafür ist die DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung". Sie definiert den systematischen Prozess, mit dem alle Gefährdungen einer Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus identifiziert, bewertet und gemindert werden – vom Transport über die Inbetriebnahme und den Normalbetrieb bis zur Wartung und Entsorgung.

Wichtig: Ein Hersteller darf nicht nach eigenem Gutdünken Warnhinweise auf eine Maschine kleben. Die Kennzeichnung muss sich aus der dokumentierten Risikobeurteilung ergeben und nachvollziehbar begründet sein. Willkürlich angebrachte Warnzeichen können sogar kontraproduktiv sein, da sie die wirklich relevanten Gefahrenhinweise verwässern.

Das Dreistufenverfahren der Risikominderung

Die DIN EN ISO 12100 schreibt ein klar priorisiertes Dreistufenverfahren zur Risikominderung vor. Jede Stufe darf erst angewandt werden, wenn die vorherige Stufe ausgeschöpft ist:

1Inhärent sichere Konstruktion

Die höchste Priorität hat die Beseitigung der Gefahr durch die Konstruktion selbst. Beispiel: Quetschstellen werden durch größere Sicherheitsabstände oder abgerundete Kanten vermieden. Wenn die Gefahr konstruktiv beseitigt ist, braucht es keinen Aufkleber.

2Technische und ergänzende Schutzmaßnahmen

Kann die Gefahr nicht konstruktiv beseitigt werden, kommen technische Schutzmaßnahmen zum Einsatz: Schutzzäune, Lichtvorhänge, Not-Halt-Einrichtungen, Zweihandschaltungen usw. Die Gefahr wird abgeschirmt, auch wenn sie noch existiert.

3Benutzerinformation (Aufkleber, Betriebsanleitung, Schulung)

Erst wenn trotz sicherer Konstruktion und technischer Schutzmaßnahmen noch Restrisiken verbleiben, greift Stufe 3: Der Bediener wird durch Sicherheitszeichen, Betriebsanleitungen und Schulungen auf die verbleibenden Gefahren hingewiesen. Hier kommen die Sicherheitsaufkleber ins Spiel.

Merke: Sicherheitsaufkleber sind immer die letzte Verteidigungslinie – nie die erste. Sie dürfen niemals als Ersatz für konstruktive oder technische Schutzmaßnahmen dienen. Eine Maschine, die über viele Seiten Warnhinweise benötigt, wirft die Frage auf, ob die Risikobeurteilung in den Stufen 1 und 2 gründlich genug war.

Stufe 3: Benutzerinformation – hier kommen Aufkleber ins Spiel

Hat die Risikobeurteilung ein Restrisiko identifiziert, das weder konstruktiv noch durch Schutzeinrichtungen beseitigt werden kann, muss der Bediener darauf hingewiesen werden. Die Benutzerinformation umfasst drei Elemente:

  1. Sicherheitszeichen an der Maschine – Warnzeichen, Verbotszeichen und Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010, direkt an der Gefahrenstelle angebracht
  2. Betriebsanleitung – schriftliche Hinweise zu allen Restrisiken, Schutzmaßnahmen und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
  3. Schulung und Unterweisung – praktische Einweisung des Bedienpersonals

Das bedeutet: Für jedes in der Risikobeurteilung dokumentierte Restrisiko muss ein konkretes Sicherheitszeichen zugeordnet werden. Der Schaltschrank birgt ein Restrisiko durch elektrische Spannung? Dann gehört W012 (Warnung vor elektrischer Spannung) auf den Schaltschrank. Der Motor wird im Betrieb über 60 °C heiß? Dann muss W017 (Warnung vor heißer Oberfläche) auf das Motorgehäuse.

Typische Sicherheitszeichen an Maschinen – und warum sie dort sind

Die folgenden Zeichen sind im Maschinenbau besonders häufig – aber nur, wenn die Risikobeurteilung sie begründet:

GefahrenstelleRestrisikoZeichen nach ISO 7010
Schaltschrank, KlemmkastenElektrische Spannung bei geöffneter TürW012 – Warnung vor elektr. Spannung
Motorgehäuse, HeizelementeVerbrennungsgefahr durch heiße OberflächeW017 – Warnung vor heißer Oberfläche
Riemenantriebe, WalzenEinzugsgefahr bei laufender MaschineW030 – Warnung vor Einzugsgefahr
Quetschstellen, SchneidwerkeHandverletzungen trotz SchutzeinrichtungW024 – Warnung vor Handverletzungen
SPS-gesteuerte MaschinenAutomatischer Wiederanlauf nach StörungW018 – Warnung vor automat. Anlauf
LaserbearbeitungsmaschinenStrahlung bei geöffneter SchutztürW004 – Warnung vor Laserstrahl
Lärmbereiche (> 85 dB)Gehörschaden bei DauerexpositionM002 – Gehörschutz benutzen
Schleif- und SchweißarbeitenAugenverletzung durch Funken/StrahlungM004 – Augenschutz benutzen
Wartungszugang SchaltschrankUnbefugtes Schalten während WartungP031 – Schalten verboten
Maschinenzugang allgemeinGefährdung für nicht eingewiesenes PersonalP006 – Zutritt für Unbefugte verboten
▶ Warnzeichen nach ISO 7010 ▶ Verbotszeichen ▶ Gebotszeichen

Betriebsanweisungen an Schutzzäunen und Roboteranlagen

Bei komplexen Maschinen – insbesondere bei Roboteranlagen, Pressen und verketteten Fertigungssystemen – reichen einzelne Piktogramme oft nicht aus. Hier kommen Betriebsanweisungsschilder zum Einsatz: mehrfarbige Sicherheitstafeln, die alle relevanten Gefahren, Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen auf einer Tafel zusammenfassen.

Diese werden typischerweise am Zugang zum Schutzzaun angebracht und enthalten die Inhalte, die sich direkt aus der Risikobeurteilung ergeben: Welche Gefahren bestehen im Inneren der Roboterzelle? Welche PSA ist erforderlich? Was ist bei einem Notfall zu tun? Die Maschinenrichtlinie empfiehlt solche kombinierten Warnhinweise ausdrücklich.

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Das richtige Material: Warum PVC-Folie im Maschinenbau Pflicht ist

Die Sicherheitszeichen an einer Maschine müssen laut Maschinenrichtlinie dauerhaft, gut sichtbar und leserlich angebracht sein – über den gesamten Lebenszyklus der Maschine. Im rauen Alltag des Maschinenbaus bedeutet das:

  • Beständigkeit gegen Reinigungsmittel: Maschinen werden regelmäßig mit industriellen Reinigern gereinigt – Papier- oder billige Kunststoffaufkleber lösen sich dabei ab oder verblassen
  • Beständigkeit gegen Öle und Kühlmittel: Spritzer von Hydrauliköl, Kühlschmierstoffen und Schmierfetten dürfen die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen
  • Mechanische Belastbarkeit: Aufkleber an Maschinen werden durch Vibrationen, Berührungen und gelegentliche Stöße beansprucht
  • UV-Beständigkeit: Bei Maschinen im Außenbereich oder in Hallen mit Tageslichteinfall darf die Farbe nicht verblassen

ergo-safe verarbeitet aus diesen Gründen ausschließlich hochwertige digitalbedruckbare PVC-Klebefolien von Orafol – einem der weltweit führenden Hersteller industrieller Klebefolien. Das Ergebnis: Aufkleber, die auch nach Jahren noch gestochen scharf lesbar sind und zuverlässig auf Metall, Kunststoff und lackierten Oberflächen haften.

Risikobeurteilung: Wer macht das – und wie?

Die Risikobeurteilung ist die rechtliche Pflicht des Maschinenherstellers. Sie ist integraler Bestandteil der CE-Kennzeichnung und muss in der technischen Dokumentation vollständig nachgewiesen werden. Die DIN EN ISO 12100 definiert vier Schritte:

  1. Festlegen der Grenzen der Maschine – Einsatzbereich, Zielgruppe, Umgebungsbedingungen, Lebensphasen
  2. Identifizierung aller Gefährdungen – systematisch für jede Lebensphase und jeden Betriebszustand
  3. Risikoeinschätzung – Bewertung nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit
  4. Risikobewertung und Risikominderung – Festlegung von Maßnahmen nach dem Dreistufenverfahren

Die Erstellung einer professionellen Risikobeurteilung erfordert Fachwissen in Maschinensicherheit, Normenkunde und Konstruktion. Viele Unternehmen – gerade im Sondermaschinenbau – greifen daher auf spezialisierte Dienstleister zurück.

Risikobeurteilung vom Experten – ergo-safe Dienstleistungen

Neben hochwertigen Sicherheitsaufklebern bietet ergo-safe umfassende Dienstleistungen rund um die Maschinensicherheit an: professionelle Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 12100, Erstellung von Betriebsanleitungen, CE-Nachweisdokumentationen, SISTEMA-Auswertungen und In-House-Trainings zur Maschinensicherheit.

Von der Risikobeurteilung bis zum fertigen Aufkleber auf der Maschine – alles aus einer Hand.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich einfach alle Warnzeichen auf meine Maschine kleben?

Nein. Die Kennzeichnung muss sich aus der Risikobeurteilung ergeben und jedes Zeichen muss einem dokumentierten Restrisiko zugeordnet sein. Willkürlich angebrachte Warnzeichen verwässern die wirklich relevanten Gefahrenhinweise und können im Haftungsfall sogar nachteilig sein.

Was ist, wenn meine Maschine keine Risikobeurteilung hat?

Ohne dokumentierte Risikobeurteilung darf eine Maschine nicht mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Fehlt die Dokumentation, z. B. bei einer älteren Maschine nach einem Umbau, muss sie nachgeholt werden. ergo-safe bietet die Erstellung von Risikobeurteilungen als Dienstleistung an.

Wer ist für die Risikobeurteilung verantwortlich?

Verantwortlich ist die Geschäftsleitung des Maschinenherstellers. Sie muss ausreichend Ressourcen bereitstellen. In der Praxis wird die Risikobeurteilung von Konstrukteuren, CE-Beauftragten oder externen Dienstleistern durchgeführt. Wichtig: Der CE-Beauftragte koordiniert den Prozess, ist aber in der Regel nicht allein für die inhaltliche Durchführung verantwortlich.

Was passiert bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine?

Bei einer wesentlichen Veränderung (im Sinne der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230) wird der Betreiber zum Hersteller und muss eine neue Risikobeurteilung durchführen. Daraus kann sich ergeben, dass neue Sicherheitsaufkleber erforderlich sind oder bestehende angepasst werden müssen.

Welche Normen sind für die Sicherheitszeichen relevant?

Die Sicherheitszeichen selbst sind in der DIN EN ISO 7010 definiert. Welche Zeichen konkret benötigt werden, ergibt sich aus der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100. Für die Anbringung und Erkennungsweite gilt die ASR A1.3. Für Maschinen, die in die USA exportiert werden, gelten zusätzlich ANSI Z535.4 und ISO 11684.

Fazit: Von der Risikobeurteilung zum Aufkleber – ein durchgängiger Prozess

Die Frage „Welche Aufkleber brauche ich?" lässt sich nur durch eine sorgfältige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 beantworten. Das Dreistufenverfahren stellt sicher, dass Aufkleber erst dann zum Einsatz kommen, wenn konstruktive und technische Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 sind dabei das letzte, aber unverzichtbare Glied in der Kette der Risikominderung.

ergo-safe begleitet Sie auf diesem gesamten Weg: von der professionellen Risikobeurteilung über die Erstellung normkonformer Betriebsanleitungen bis zur Lieferung hochwertiger Sicherheitsaufkleber in Industriequalität – alles aus einer Hand.

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