Warum es keine universelle Checkliste gibt
Im Internet kursieren zahlreiche „Checklisten für Maschinenkennzeichnung". Das Problem: Jede Maschine ist anders. Eine CNC-Fräse hat andere Gefahrenstellen als eine Verpackungsanlage, ein Schweißroboter andere als eine Hydraulikpresse. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (und ab Januar 2027 die neue Maschinenverordnung EU 2023/1230) schreibt daher keinen festen Katalog von Aufklebern vor, sondern verlangt eine individuelle Risikobeurteilung für jede Maschine.
Die zentrale Norm dafür ist die DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung". Sie definiert den systematischen Prozess, mit dem alle Gefährdungen einer Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus identifiziert, bewertet und gemindert werden – vom Transport über die Inbetriebnahme und den Normalbetrieb bis zur Wartung und Entsorgung.
Das Dreistufenverfahren der Risikominderung
Die DIN EN ISO 12100 schreibt ein klar priorisiertes Dreistufenverfahren zur Risikominderung vor. Jede Stufe darf erst angewandt werden, wenn die vorherige Stufe ausgeschöpft ist:
Die höchste Priorität hat die Beseitigung der Gefahr durch die Konstruktion selbst. Beispiel: Quetschstellen werden durch größere Sicherheitsabstände oder abgerundete Kanten vermieden. Wenn die Gefahr konstruktiv beseitigt ist, braucht es keinen Aufkleber.
Kann die Gefahr nicht konstruktiv beseitigt werden, kommen technische Schutzmaßnahmen zum Einsatz: Schutzzäune, Lichtvorhänge, Not-Halt-Einrichtungen, Zweihandschaltungen usw. Die Gefahr wird abgeschirmt, auch wenn sie noch existiert.
Erst wenn trotz sicherer Konstruktion und technischer Schutzmaßnahmen noch Restrisiken verbleiben, greift Stufe 3: Der Bediener wird durch Sicherheitszeichen, Betriebsanleitungen und Schulungen auf die verbleibenden Gefahren hingewiesen. Hier kommen die Sicherheitsaufkleber ins Spiel.
Stufe 3: Benutzerinformation – hier kommen Aufkleber ins Spiel
Hat die Risikobeurteilung ein Restrisiko identifiziert, das weder konstruktiv noch durch Schutzeinrichtungen beseitigt werden kann, muss der Bediener darauf hingewiesen werden. Die Benutzerinformation umfasst drei Elemente:
- Sicherheitszeichen an der Maschine – Warnzeichen, Verbotszeichen und Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010, direkt an der Gefahrenstelle angebracht
- Betriebsanleitung – schriftliche Hinweise zu allen Restrisiken, Schutzmaßnahmen und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
- Schulung und Unterweisung – praktische Einweisung des Bedienpersonals
Das bedeutet: Für jedes in der Risikobeurteilung dokumentierte Restrisiko muss ein konkretes Sicherheitszeichen zugeordnet werden. Der Schaltschrank birgt ein Restrisiko durch elektrische Spannung? Dann gehört W012 (Warnung vor elektrischer Spannung) auf den Schaltschrank. Der Motor wird im Betrieb über 60 °C heiß? Dann muss W017 (Warnung vor heißer Oberfläche) auf das Motorgehäuse.
Typische Sicherheitszeichen an Maschinen – und warum sie dort sind
Die folgenden Zeichen sind im Maschinenbau besonders häufig – aber nur, wenn die Risikobeurteilung sie begründet:
| Gefahrenstelle | Restrisiko | Zeichen nach ISO 7010 |
|---|---|---|
| Schaltschrank, Klemmkasten | Elektrische Spannung bei geöffneter Tür | W012 – Warnung vor elektr. Spannung |
| Motorgehäuse, Heizelemente | Verbrennungsgefahr durch heiße Oberfläche | W017 – Warnung vor heißer Oberfläche |
| Riemenantriebe, Walzen | Einzugsgefahr bei laufender Maschine | W030 – Warnung vor Einzugsgefahr |
| Quetschstellen, Schneidwerke | Handverletzungen trotz Schutzeinrichtung | W024 – Warnung vor Handverletzungen |
| SPS-gesteuerte Maschinen | Automatischer Wiederanlauf nach Störung | W018 – Warnung vor automat. Anlauf |
| Laserbearbeitungsmaschinen | Strahlung bei geöffneter Schutztür | W004 – Warnung vor Laserstrahl |
| Lärmbereiche (> 85 dB) | Gehörschaden bei Dauerexposition | M002 – Gehörschutz benutzen |
| Schleif- und Schweißarbeiten | Augenverletzung durch Funken/Strahlung | M004 – Augenschutz benutzen |
| Wartungszugang Schaltschrank | Unbefugtes Schalten während Wartung | P031 – Schalten verboten |
| Maschinenzugang allgemein | Gefährdung für nicht eingewiesenes Personal | P006 – Zutritt für Unbefugte verboten |
Betriebsanweisungen an Schutzzäunen und Roboteranlagen
Bei komplexen Maschinen – insbesondere bei Roboteranlagen, Pressen und verketteten Fertigungssystemen – reichen einzelne Piktogramme oft nicht aus. Hier kommen Betriebsanweisungsschilder zum Einsatz: mehrfarbige Sicherheitstafeln, die alle relevanten Gefahren, Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen auf einer Tafel zusammenfassen.
Diese werden typischerweise am Zugang zum Schutzzaun angebracht und enthalten die Inhalte, die sich direkt aus der Risikobeurteilung ergeben: Welche Gefahren bestehen im Inneren der Roboterzelle? Welche PSA ist erforderlich? Was ist bei einem Notfall zu tun? Die Maschinenrichtlinie empfiehlt solche kombinierten Warnhinweise ausdrücklich.
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Die Sicherheitszeichen an einer Maschine müssen laut Maschinenrichtlinie dauerhaft, gut sichtbar und leserlich angebracht sein – über den gesamten Lebenszyklus der Maschine. Im rauen Alltag des Maschinenbaus bedeutet das:
- Beständigkeit gegen Reinigungsmittel: Maschinen werden regelmäßig mit industriellen Reinigern gereinigt – Papier- oder billige Kunststoffaufkleber lösen sich dabei ab oder verblassen
- Beständigkeit gegen Öle und Kühlmittel: Spritzer von Hydrauliköl, Kühlschmierstoffen und Schmierfetten dürfen die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen
- Mechanische Belastbarkeit: Aufkleber an Maschinen werden durch Vibrationen, Berührungen und gelegentliche Stöße beansprucht
- UV-Beständigkeit: Bei Maschinen im Außenbereich oder in Hallen mit Tageslichteinfall darf die Farbe nicht verblassen
ergo-safe verarbeitet aus diesen Gründen ausschließlich hochwertige digitalbedruckbare PVC-Klebefolien von Orafol – einem der weltweit führenden Hersteller industrieller Klebefolien. Das Ergebnis: Aufkleber, die auch nach Jahren noch gestochen scharf lesbar sind und zuverlässig auf Metall, Kunststoff und lackierten Oberflächen haften.
Risikobeurteilung: Wer macht das – und wie?
Die Risikobeurteilung ist die rechtliche Pflicht des Maschinenherstellers. Sie ist integraler Bestandteil der CE-Kennzeichnung und muss in der technischen Dokumentation vollständig nachgewiesen werden. Die DIN EN ISO 12100 definiert vier Schritte:
- Festlegen der Grenzen der Maschine – Einsatzbereich, Zielgruppe, Umgebungsbedingungen, Lebensphasen
- Identifizierung aller Gefährdungen – systematisch für jede Lebensphase und jeden Betriebszustand
- Risikoeinschätzung – Bewertung nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit
- Risikobewertung und Risikominderung – Festlegung von Maßnahmen nach dem Dreistufenverfahren
Die Erstellung einer professionellen Risikobeurteilung erfordert Fachwissen in Maschinensicherheit, Normenkunde und Konstruktion. Viele Unternehmen – gerade im Sondermaschinenbau – greifen daher auf spezialisierte Dienstleister zurück.
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Von der Risikobeurteilung bis zum fertigen Aufkleber auf der Maschine – alles aus einer Hand.
▶ Dienstleistungen auf ergo-safe.de entdeckenHäufig gestellte Fragen
Kann ich einfach alle Warnzeichen auf meine Maschine kleben?
Nein. Die Kennzeichnung muss sich aus der Risikobeurteilung ergeben und jedes Zeichen muss einem dokumentierten Restrisiko zugeordnet sein. Willkürlich angebrachte Warnzeichen verwässern die wirklich relevanten Gefahrenhinweise und können im Haftungsfall sogar nachteilig sein.
Was ist, wenn meine Maschine keine Risikobeurteilung hat?
Ohne dokumentierte Risikobeurteilung darf eine Maschine nicht mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Fehlt die Dokumentation, z. B. bei einer älteren Maschine nach einem Umbau, muss sie nachgeholt werden. ergo-safe bietet die Erstellung von Risikobeurteilungen als Dienstleistung an.
Wer ist für die Risikobeurteilung verantwortlich?
Verantwortlich ist die Geschäftsleitung des Maschinenherstellers. Sie muss ausreichend Ressourcen bereitstellen. In der Praxis wird die Risikobeurteilung von Konstrukteuren, CE-Beauftragten oder externen Dienstleistern durchgeführt. Wichtig: Der CE-Beauftragte koordiniert den Prozess, ist aber in der Regel nicht allein für die inhaltliche Durchführung verantwortlich.
Was passiert bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine?
Bei einer wesentlichen Veränderung (im Sinne der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230) wird der Betreiber zum Hersteller und muss eine neue Risikobeurteilung durchführen. Daraus kann sich ergeben, dass neue Sicherheitsaufkleber erforderlich sind oder bestehende angepasst werden müssen.
Welche Normen sind für die Sicherheitszeichen relevant?
Die Sicherheitszeichen selbst sind in der DIN EN ISO 7010 definiert. Welche Zeichen konkret benötigt werden, ergibt sich aus der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100. Für die Anbringung und Erkennungsweite gilt die ASR A1.3. Für Maschinen, die in die USA exportiert werden, gelten zusätzlich ANSI Z535.4 und ISO 11684.
Fazit: Von der Risikobeurteilung zum Aufkleber – ein durchgängiger Prozess
Die Frage „Welche Aufkleber brauche ich?" lässt sich nur durch eine sorgfältige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 beantworten. Das Dreistufenverfahren stellt sicher, dass Aufkleber erst dann zum Einsatz kommen, wenn konstruktive und technische Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 sind dabei das letzte, aber unverzichtbare Glied in der Kette der Risikominderung.
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