Ändert die neue EU-Maschinenverordnung 2027 etwas an der Kennzeichnungspflicht
Das Grundprinzip bleibt: Kennzeichnung leitet sich aus der Risikobeurteilung ab. Neu ist, dass die Risikobeurteilung künftig Pflichtbestandteil der technischen Unterlagen wird und der Marktüberwachung auf Verlangen vorgelegt werden muss. Die Dokumentationspflicht wird also strenger — ein Grund mehr, den Prozess sauber aufzusetzen.
Weiterlesen →